Anwalt für Unterhaltsrecht in Gmunden – meine Kanzlei ist an Ihrer Seite!
Kindes- und Ehegattenunterhalt.
Eine Scheidung ist mehr als nur ein emotionales Ereignis – es beinhaltet auch eine finanzielle Veränderung, speziell dann, wenn Kinder mit im Spiel sind. Um Sie bei dieser Herausforderung optimal unterstützen zu können, empfehlen wir Ihnen, RA Dallamaßl-Löberbauer in Gmunden als erfahrenen und verlässlichen Anwalt im Unterhaltsrecht hinzuziehen.
Kontaktieren Sie die Kanzlei RA Dallamaßl-Löberbauer in Gmunden und Sie sind bestens abgesichert. Wir bieten umfassende Beratung im Bereich Unterhaltsrecht.
Das Wichtigste zum Thema Unterhalt
Im Folgenden beantworten wir einige häufig gestellte Fragen unserer Mandantinnen und Mandanten zum Thema Unterhaltsrecht:
Was ist Unterhalt und wer ist unterhaltsberechtigt?
Das Gesetz definiert verschiedene Arten von Unterhalt:
- Unterhalt für leibliche Kinder
- Unterhalt für die ehemalige Partnerin oder den ehemaligen Partner
Personen, die nicht in der Lage sind, ihren Lebensunterhalt selbst zu finanzieren, haben ein Recht auf Unterhalt. Kinder sind unterhaltsberechtigt, sofern sie nicht selbst erwerbstätig sein können – zum Beispiel wegen eines Schulbesuchs oder eines Studiums – oder dürfen.
Der andere Elternteil hat einen verschuldensunabhängigen Anspruch auf Unterhalt, falls es aufgrund gesundheitlicher Gründe oder wegen der Pflege kleiner Kinder nicht auf den Arbeitsmarkt zurückkehren kann.
Wie wird der Unterhalt berechnet?
Der Unterhalt richtet sich entsprechend der gesetzlichen Regelwerke und ist von verschiedenen Faktoren, wie dem Einkommen und der Lebensumstände, abhängig.
Haben Geschiedene Anspruch auf Unterhalt?
Grundsätzlich besteht nach österreichischem Eherecht im Falle einer Scheidung ein Anspruch auf nachehelichen Unterhalt, nur wenn der andere Teil das alleinige oder überwiegende Verschulden an dem Zerrütten der Ehe trägt.
Vereinbaren Sie jetzt einen Termin mit Ihrem Anwalt für Unterhaltsrecht für eine ausführliche Rechtsberatung.
- Unterhalt für leibliche Kinder
- Unterhalt für die ehemalige Partnerin oder den ehemaligen Partner
- Unterhalt für die eigenen Eltern