Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht in Gmunden
Rechtzeitig vorsorgen und selbstbestimmt entscheiden
Unvorhersehbare Ereignisse können dazu führen, dass wichtige Entscheidungen nicht mehr selbst getroffen werden können. Eine rechtzeitig errichtete Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht schafft Klarheit – für Sie selbst ebenso wie für Ihre Angehörigen.
In der Kanzlei Mag. Lisa Dallamassl-Löberbauer werden Sie bei der rechtssicheren Erstellung von Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten unterstützt. Die Dokumente werden individuell auf Ihre persönliche Situation abgestimmt, rechtlich korrekt errichtet und von der Kanzlei bei den vorgesehenen Stellen ordnungsgemäß registriert.
Vorsorge mit rechtlicher Sicherheit
Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht sind zentrale Instrumente der persönlichen Vorsorge. Sie stellen sicher, dass Ihr Wille auch dann beachtet wird, wenn Sie diesen selbst nicht mehr äußern können.
Die anwaltliche Begleitung umfasst unter anderem:
- ausführliche Beratung zu Inhalt, Wirkung und rechtlichen Voraussetzungen
- individuelle Formulierung der Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht
- rechtssichere Errichtung nach den gesetzlichen Vorgaben
- Klärung offener Fragen zu Vertretungsbefugnissen und Entscheidungsbereichen
- ordnungsgemäße Registrierung der Dokumente bei den zuständigen Stellen
So wird gewährleistet, dass Ihre Vorsorge nicht nur formal korrekt, sondern im Ernstfall auch tatsächlich wirksam ist.
Warum eine anwaltliche Errichtung sinnvoll ist
Standardformulare aus dem Internet greifen häufig zu kurz oder enthalten unklare Regelungen. Eine anwaltliche Beratung stellt sicher, dass Ihre persönlichen Vorstellungen präzise festgehalten werden und rechtlich Bestand haben.
Ihre Vorteile:
- individuelle Gestaltung statt pauschaler Muster
- klare und verständliche Erklärung aller rechtlichen Folgen
- Vermeidung von Auslegungsspielräumen und späteren Konflikten
- verlässliche Registrierung und rechtliche Absicherung
- persönliche Begleitung bei einem sensiblen Thema
Ziel ist es, Ihnen Sicherheit zu geben – ohne Zeitdruck, in ruhiger Atmosphäre und mit ausreichend Raum für Ihre Fragen.
Häufige Fragen zu Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht
Was ist der Unterschied zwischen einer Patientenverfügung und einer Vorsorgevollmacht?
Die Patientenverfügung regelt medizinische Maßnahmen, während die Vorsorgevollmacht bestimmt, wer Sie in rechtlichen, finanziellen und persönlichen Angelegenheiten vertreten darf.
Müssen beide Dokumente errichtet werden?
Das hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Im Rahmen der Beratung wird gemeinsam geklärt, welche Vorsorgelösung für Sie sinnvoll ist.
Werden die Dokumente registriert?
Ja. Die Kanzlei übernimmt die ordnungsgemäße Registrierung bei den gesetzlich vorgesehenen Stellen.
Ist eine spätere Änderung möglich?
Ja. Sowohl Patientenverfügung als auch Vorsorgevollmacht können jederzeit geändert oder widerrufen werden.